Statistiken

WOFÜR STATISTIKEN?

Akkurate Statistiken – wie ihre Zusammenhänge und Einordnung – sind notwendig, um eine effektive Strategie zu entwickeln und umzusetzen, um Feminizide zu verhindern. Auch, weil Politiker*innen und die Öffentlichkeit in Deutschland dadurch einfacher überzeugt werden können, dass ein bestimmtes Problem besteht.

„Through hard data, we can change laws; through laws, we can then work on changing attitudes to femicide“ (ACUNS, femicide VII) 

Polizeiliche Kriminalstatistik „Partnerschaftsgewalt“ des Bundeskriminalamtes

Die kriminalistische Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) in Bezug auf „Gewalt in Partnerschaften“ wird seit 2011 jährlich erhoben. Seit 2015 erscheint jährlich die kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt.

Im Jahr 2017 wurden 147 Frauen[1] von ihren (Ex-)Partnern getötet.
Dabei lag in der Deliktkategorie „Mord“ und „Totschlag“ der Anteil „weiblicher“ Opfer 2017 im Rahmen „Partnerschaftlicher Gewalt“ bei 41,2% und bei „männlichen“ Opfern bei 4,7%.

„Partnerschaften“ werden in der PKS unter „Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung“ wie folgt differenziert:
– Ehepartner*in
– eingetragene Lebenspartnerschafts
– Partner*in nichtehelicher Lebensgemeinschaften
– ehemalige Partnerschaften

Was in den Statistiken nicht auftaucht:

  • Tötungsversuche, die nicht als solche verurteilt wurden sondern nur unter „schwerer Körperverletzung“ geführt werden
  • [1] Trans*frauen werden in dieser Statistik unsichtbar gemacht, indem sie der Kategorie „männliche Opfer“ zugeteilt werden
  • Femizide außerhalb von Beziehungen